228 §. 82. Die slavischen Reiche Polen und Rußland.
S. Die slavischen Reiche Polen und Rußland.
§. 82. Jjte Slaven hatten sich, in Folge der Völkerwande-
rung , von Rußland und Polen aus zwischen dem 5. und 8.
Jahrhundert über den Nordosten und Westen Deutschlands
bis an die Elbe und Saale, und über Böhmen und Mähren
bis an das adriatische Meer und die Donau, ja über die
Donau bis an das Hämusgebirge verbreitet. Sie theilten
sich iw viele Stämme und Völker, denen allen kriegerische
Tapferkeit und wilder Freiheitssinn eigen war. Die in
Nord- und Ostdeutschland eingedrungenen Slaven wurden in
der Folge germanisirt; von den übrigen Slavenvölkern sind
die Polen und die Russen die mächtigsten geworden.
1. Polen wurde in der zweiten Hälfte des 9. Jahr-
hunderts von den Pi asten begründet, d. i. von den Nach-
kommen des Fürsten Piast, der die slavischen Stämme die-
ses Landes vereinigte. Miesko l (Miecislav) nahm sammt
seinem Volke 966 das Christenthum an und erkannte die
Oberhoheit des deutschen Kaisers. Sein tapferer Sohn Bo-
leslav I aber machte das Reich selbstständig, vereinigte die
Polen, Masovier, Krakovier und Schlesier zu Einem Volke,
und ließ sich 1025 zum König krönen. — Boleslav Ul
veranlaßte durch Theilung des Reiches einen innern Krieg,
in dessen Folge Schlesien unabhängig und nachher
germanisirt wurde. — Gegen das Ende des 12. Jahr-
hunderts führten Thronstreitigkeiten zu einem langen Bür-
gerkriege und dadurch zur Auflösung des Reiches in ver-
schiedene sich bekämpfende Staaten.
Endlich brachte Wladislav Iv 1309 Polen und Kra-
kovien wieder zur Vereinigung und empfieng 1320 zu Kra-
kau die Krone, die fortan bei Polen blieb. — Sein Sohn
Casimir Iu der Große, fügte Gallizien zu seinem
Reiche, schützte seine Bauern gegen die Willkühr des hohen
Adels, hemmte aber durch die große Begünsti-
gung des niedern Adels und der Juden die
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h. 91, Die Religionskriege in Deutschland. 261
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der Kaiser, wiewohl ungern, den Vertrag genehmigt und die
beiden gefangenen Fürsten ihre Freiheit er-
halten hatten, kehrte wieder Vertrauen in die Herzen zurück,
und der Kaiser konnte mit einem bedeutenden Reichöheere
einen Kriegszug gegen Frankreich unternehmen, in
der Absicht, die unterdeß von Frankreich bereits besetzten Städte,
vor allen Metz, wieder an das Reich zu bringen. Leider nöthig-
ten ihn Krankheiten im Heere, nicht nur die Belagerung dieser
Stadt bald wieder aufzugeben, sondern auch die ganze Unter-
nehmung einzustellen. So blieb Frankreich im Besitze dieser
wichtigen Städte!
Als hierauf die in Deutschland errungene Ordnung durch
einen Plünderungskrieg des Markgrafen Albrecht von Bran-
denburg-Culmbach gegen die katholischen Stifter in Franken
gefährdet war, so trat Moritz selbst diesem seinem ehemaligen
Bundesgenossen entgegen und besiegte ihn bei Sievers-
h au sen, fand aber selbst dabei seinen Tod.
Auf dem nun eintretenden Reichstag zu Augsburg, den
der Kaiser seinem Bruder abzuhalten überließ, wurde endlich
zwischen den katholischen und protestantischen Ständen auf
den Grund des Passauer Vertrages
1555 der Augsburger Religionsfriede geschlossen, welcher
den Protestanten außer religiöser Gewissensfreiheit die völ-
lige bürgerlicherechtsgleichheit bestätigte und den
Besitz der eingezogenen geistlichen Güter beließ, jedoch mit dem
sogenannten „geistlichen Vorbehalt", daß; wenn ein
geistlicher katholischer Landesherr protestantisch würde, er dann
Land und Stand verlieren solle (was in der Folge dem Kur-
fürsten Gebhard von Köln begegnete). Von diesem Religions-
frieden blieben jedoch die Reformirten ausgeschlossen.
Da Kaiser Karl fast alle Lieblingsplane seines Lebens
vereitelt sah, übergab er die Regierung von Spanien, Neapel
und den Niederlanden seinem Sohne Philipp Ii, legte die
deutsche Kaiserwürde nieder und zog sich 1556 in die Ein-
samkeit des spanischen Klosters St. Just bei Placentia zurück,
wo er zwei Jahre darauf starb. — Als Beherrscher so vieler
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denburg-Culmbach Albrecht Moritz Gebhard_von_Köln Karl Karl Philipp_Ii Philipp
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Frankreich Frankreich Frankreich Deutschland Spanien Neapel